Eltern können Beiträge für Rentenkasse und Sommerbetreuung erhalten

15.07.2026, 09:15

Familienbeirat informiert sich über Beiträge zur rentenmäßigen Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten – Kosten für (Sommer-)Betreuung werden von bilateralen Körperschaften teilübernommen

Die Mitglieder des Familienbeirates befassen sich mit Themen, die für Südtirols Familien relevant sind. In der jüngsten Sitzung ging es um die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- und der Pflegezeiten sowie um die Sommerbetreuung. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)
Die Mitglieder des Familienbeirates befassen sich mit Themen, die für Südtirols Familien relevant sind. In der jüngsten Sitzung ging es um die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- und der Pflegezeiten sowie um die Sommerbetreuung. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)

BOZEN (LPA). In seiner jüngsten Sitzung hat der Familienbeirat des Landes sich mit dem Thema der rentenmäßigen Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten auseinandergesetzt. Über die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) unterstützt die öffentliche Hand alle, die in jenen Zeiten, in denen sie sich vollzeitig um ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern freiwillig oder Pflichtbeiträge in ihre Rentenkasse einzahlen. ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto gab in der Sitzung einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen, die für den Erhalt des Beitrages nötig sind. "Die Leistungen sollen die Rentenposition sichern, Unterstützung während Pflege- und Erziehungszeiten geben, Beitragslücken vermeiden und familiäre Betreuungsleistungen anerkennen", hielt Bizzotto dabei fest.

Das Land Südtirol hat im Bereich der Vorsorge keine Kompetenz, doch über die Region Trentino Südtirol werden Mütter und Väter mit einem Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten unterstützt. Voraussetzung dafür ist die Einzahlung von Rentenbeiträgen in die Pensionskasse oder in einen Zusatzrentenfonds. Der Beitrag reicht bis zu 9.000 Euro. Zusätzlich zur Unterstützung für die Erziehungszeiten gibt es eine ähnliche Unterstützungsschiene für alle, die aufgrund der Pflege eines Familienangehörigen von der Arbeit fernbleiben. Die pflegebedürftige Person muss dabei einen Pflegebedarf der 2., 3. oder 4. Pflegestufe haben. Die Beiträge können auch für die Pflege von Kindern unter fünf Jahren mit einem Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent beantragt werden. Die Ansuchen um diese Zuschüsse müssen innerhalb des 31. Oktobers des Jahres nach dem betreffenden Beitragsjahres telematisch über ein Patronat an die ASWE übermittelt werden.

Die Mitglieder des Familienbeirates erinnern an diese Möglichkeit und laden dazu ein, sich in einem Patronat oder sich online im Familienportal des Landes darüber zu informieren. "Es ist wichtig sich frühzeitig darüber zu informieren und sich bestmöglich abzusichern, um später aufgrund von Rentenlücken finanzielle Einbußen erleiden zu müssen", gibt auch die Vorsitzende des Familienbeirates, Landesrätin Rosmarie Pamer, zu bedenken. Auf Vorschlag von Pamer wird sich die Regionalregierung demnächst mit einer Erhöhung der Beiträge für diese Leistung befassen.

Eine Unterstützungsmöglichkeit gibt es auch für Familien, deren Kinder derzeit Sommerbetreuungsprojekte besuchen: Eltern, die über ihren Arbeitgeber Mitglied der Südtiroler Tourismuskasse, der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk oder der Bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor sind, können um eine Spesenrückvergütung für die Kinderbetreuung ansuchen. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der jeweiligen Körperschaften (Tourismus: www.stk-cta.it, Handwerk: www.eba-bz.it, Tertiärsektor: www.ebk.bz.it).

ck