Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbegebieten länger nutzbar
Zeitweilige Unterbringung von Personal in Gewerbegebieten wird von 12 auf 24 Monate verlängert - Angepasste Kriterien gelten bereits ab dem 1. September
BOZEN (LPA). Um den Unternehmen mehr Flexibilität in der zeitweiligen Unterbringung ihrer Mitarbeitenden gewähren zu können, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo eine Aktualisierung der entsprechenden Kriterien vorgenommen. Damit wurde die maximale Dauer der Unterbringung von Personal in Gewerbegebieten von 12 auf 24 Monate verlängert. Die Änderung trägt der aktuellen Wirtschaftslage, den Schwierigkeiten der Unternehmen beim Finden von Personal und dem Mangel an verfügbaren Wohnungen auf dem Markt Rechnung. Die neuen Kriterien treten bereits mit dem 1. September in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt.
"Die Verfügbarkeit von Wohnraum ist ein entscheidenden Faktor geworden, wenn es darum geht, qualifizierte Arbeitskräfte für das eigene Unternehmen anzuwerben und auch zu halten. Mit dieser Anpassung reagieren wir pragmatisch auf konkrete Forderungen der lokalen Wirtschaft. Die Verlängerung verschafft Unternehmen und Angestellten mehr Zeit und bringt damit auch eine größere Stabilität. Es wird jedoch gleichzeitig am befristeten Charakter dieser Unterkünfte festgehalten“, bekräftigte Landesrat Galateo im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
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